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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2006 - 3 A 1895/03   

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https://dejure.org/2006,23487
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2006 - 3 A 1895/03 (https://dejure.org/2006,23487)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.10.2006 - 3 A 1895/03 (https://dejure.org/2006,23487)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 3 A 1895/03 (https://dejure.org/2006,23487)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines zwischen einer Stadt und dem Voreigentümer eines Grundstücks geschlossenen und die Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht hindernden Ablösungsvertrages; Anforderungen an in Erschließungsbeitragssatzungen enthaltenen Ablösungsbestimmungen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.88

    Zulässigkeit der Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2006 - 3 A 1895/03
    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1989 - 8 C 44.88 - , DÖV 1990, 285.
  • BVerwG, 09.11.1990 - 8 C 36.89

    Verbindlichkeit von Verträgen über die Ablösung von Erschließungsbeiträgen bei im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2006 - 3 A 1895/03
    Das sei weit mehr als das Doppelte des seinerzeitigen Ablösungsbetrages und verletze deshalb die vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 9. November 1990 - 8 C 36.89 - , DVBl. 1991, 447) aus dem Erschließungsbeitragsrecht entwickelte "absolute Missbilligungsgrenze".
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2006 - 3 A 1895/03
    24.81 - , DVBl. 1982, 550.
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 99.81

    Erschließungsbeitragssatzung - Ablösungsbestimmung - Öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2006 - 3 A 1895/03
    154/79 - , DVBl. 1981, 834, und nachfolgend des BVerwG vom 27. Januar 1982 - 8 C 99.81 - , KStZ 1982, 133, so dass auf ihrer Grundlage Ablösungsvereinbarungen nicht wirksam getroffen werden konnten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - 3 B 961/96

    Erschließungsbeitragsrecht: Unwirksamkeit eines Ablösungsvertrags wegen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2006 - 3 A 1895/03
    Dazu, dass die Rechtsprechung zur absoluten Missbilligungsgrenze kritisch zu sehen ist, vgl. schon den Beschluss des Senats vom 5. März 1998 - 3 B 961/96 - , OVG RSE § 133 BBauG/BauGB Ablösungsvertrag = dng 1998, 158; die Missbilligungsgrenze wäre wohl nicht nur, wie in diesem Beschluss erwogen, für bestimmte Fallkonstellationen zu modifizieren, sondern bereits im Ansatz in Frage zu stellen, weil die erschließungsbeitragsrechtlichen Bestimmungen des Baugesetzbuchs keine planwidrige Lücke aufweisen, die durch diese Rechtsfigur im Wege richterlicher Rechtsfortbildung zu schließen wäre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.1981 - 3 A 154/79
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2006 - 3 A 1895/03
    154/79 - , DVBl. 1981, 834, und nachfolgend des BVerwG vom 27. Januar 1982 - 8 C 99.81 - , KStZ 1982, 133, so dass auf ihrer Grundlage Ablösungsvereinbarungen nicht wirksam getroffen werden konnten.
  • VG Arnsberg, 28.11.2013 - 6 K 2696/12

    Ablösung einer Erschließungsbeitragspflicht mit der Erfüllung der durch den

    Ob diese vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Missbilligungsgrenze - wofür die apodiktisch formulierten Rechtssätze sprechen - ausnahmslos gilt, sobald das beschriebene Missverhältnis zwischen Ablösungsbetrag und Erschließungsbeitrag festgestellt wird, vgl. kritisch dazu: OVG NRW, Urteile vom 26. Oktober 2006- 3 A 1895/03 - und vom 29. September 2004 - 3 A 1787/02 -, Beschlüsse vom 5. März 1998 - 3 B 961/96 - und vom 23. Mai 2000- 3 A 4481/96 -, oder ob auch noch Raum für die Berücksichtigung etwaiger fallbezogener Besonderheiten besteht, lässt sich nach Auffassung der Kammer dem angeführten Urteil nicht zweifelsfrei entnehmen.

    vgl. auch: OVG NRW, Beschluss vom 5. März 1998 - 3 B 961/96 - und Urteil vom 26. Oktober 2006 - 3 A 1895/03 -.

  • VG Arnsberg, 28.11.2013 - 6 K 2458/12

    Vertragliche Ablösung der Erschließungsbeitragspflicht für ein Grundstück

    Ob diese vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Missbilligungsgrenze - wofür die apodiktisch formulierten Rechtssätze sprechen - ausnahmslos gilt, sobald das beschriebene Missverhältnis zwischen Ablösungsbetrag und Erschließungsbeitrag festgestellt wird, vgl. kritisch dazu: OVG NRW, Urteile vom 26. Oktober 2006 - 3 A 1895/03 - und vom 29. September 2004 - 3 A 1787/02 -, Beschlüsse vom 5. März 1998 - 3 B 961/96 - und vom 23. Mai 2000 - 3 A 4481/96 -, oder ob auch noch Raum für die Berücksichtigung etwaiger fallbezogener Besonderheiten besteht, lässt sich nach Auffassung der Kammer dem angeführten Urteil nicht zweifelsfrei entnehmen.

    vgl. auch: OVG NRW, Beschluss vom 5. März 1998 - 3 B 961/96 - und Urteil vom 26. Oktober 2006 - 3 A 1895/03 -.

  • VG Arnsberg, 28.11.2013 - 6 K 2583/12

    Ablösung der Erschließungsbeitragspflicht für das Grundstück mit der Erfüllung

    Ob diese vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Missbilligungsgrenze - wofür die apodiktisch formulierten Rechtssätze sprechen - ausnahmslos gilt, sobald das beschriebene Missverhältnis zwischen Ablösungsbetrag und Erschließungsbeitrag festgestellt wird, Vgl. kritisch dazu: OVG NRW, Urteile vom 26. Oktober 2006 - 3 A 1895/03 - und vom 29. September 2004 - 3 A 1787/02 -, Beschlüsse vom 5. März 1998 - 3 B 961/96 - und vom 23. Mai 2000 - 3 A 4481/96 -, oder ob auch noch Raum für die Berücksichtigung etwaiger fallbezogener Besonderheiten besteht, lässt sich nach Auffassung der Kammer dem angeführten Urteil nicht zweifelsfrei entnehmen.

    vgl. auch: OVG NRW, Beschluss vom 5. März 1998 - 3 B 961/96 - und Urteil vom 26. Oktober 2006 - 3 A 1895/03 -.

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